AGB

Allgemeine Geschäftsbestimmungen Stand 2024

Ernährungsberatung Klammer

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung kann via Email, persönlich oder per Anruf getätigt werden. 

Auftragsort
Falls nicht anders vereinbart (Ausnahmen: Hausbesuche, Firmengelände, Einkaufstraining) ist der Auftragsstandort der Praxisstandort, Kirchenplatz 3 ,4470 ist.  Der Beratungsort wird bei Terminvereinbarung geklärt. Die Termine können auch Online via. Google Hangouts oder Skype gemacht werden. Telefonische Beratungen sind ebenfalls möglich. 

Ärztliche Verordnung 

Für eine Ernährungstherapie aufgrund einer Erkrankung benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung. Diese erhalten Sie beim Arzt Ihres Vertrauens. Die Verordnung muss neben den persönlichen Daten auch eine medizinische Diagnose beinhalten. Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung von Ernährungsberatung Klammer ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. 

Verrechnung 

Die Kosten der ernährungstherapeutischen Behandlung basieren auf 147€ für eine Erstberatung, beziehungsweise 117 € für eine Folgeberatung. Wir bieten ebenfalls Pakete an – nähere Infos finden sie unter www.klammers.at/preise. Ernährungsberatungen müssen von KlientInnen grundsätzlich selbst übernommen, sie werden derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern übernommen. Es kann eine nachträgliche Einreichung bei Zusatzversicherungen oder eine Einlösung des Gesundheitshunderters bei der SVS möglich sein. 

Rückerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Die OÖ LKUF unterstützt nun auch Diät- und Ernährungsberatungen. Diese müssen von DiaetologenInnen durchgeführt werden. Die OÖ LKUF bezahlt einen freiwilligen Kostenzuschuss von max. 90 % von € 60,– pro Stunde. Die Bedingungen dazu finden Sie bei der LKUF Homepage. 

Private Zusatzversicherung 

Bei Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Je nach Versicherung werden sogar in manchen Fällen Pauschalen von mehreren hunderten Euros pro Jahr übernommen. Klären Sie dies bitte mit ihrer Versicherung ab. 

Selbstständige Unternehmer 

Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft € 100,–, u.a. auch für eine ernährungsmedizinische Diätberatung. Als Kooperationspartnerin der SVS können Sie diesen „Gesundheits-100er“ für unsere Angebote einlösen.

Bezahlung

Wir, Ernährungsberatung Klammer, stellen nach der Beratung eine Honorarnote aus. Diese kann bar oder per Überweisung getätigt werden. Zahlungsziel hierbei sind 10 Tage. Kommt der/die PatientIn/KlientIn seiner/ihrer Zahlungspflicht nicht nach wird ihm/ihr eine Zahlungserinnerung ausgestellt. Falls Ernährungsberatung Klammer nach der ersten Zahlungserinnerung keinen Zahlungseingang innerhalb 5 Tagen feststellen kann, wird eine zweite Zahlungserinnerung per Post inkl. 5% Mahnspesen ausgestellt. Nach weiteren 10 Tagen und negativem Zahlungseingang werden rechtliche Schritte eingereicht. 

Befunde
Bitte nehmen Sie zum Termin relevante Befunde mit. Diese können auch bereits vor dem Termin geschickt werden. 

Grundsätze der Behandlung Gesetz & Wissenschaft: 

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbes. dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung (MTD-Gesetz). Selbstbestimmung: Ihre Diätologin unterbreitet Ihnen auf Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder etwaige Anpassungen abzusprechen. Krankheiten werden nur mit einer Zuweisung vom Arzt therapiert. 

Absage Termin
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitte wir um eine Absage mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail. Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiger Absage muss der versäumte Termin leider zur Gänze in Rechnung gestellt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis! (Ausnahme: Ein ärztliches Attest bei einer Erkrankung)

Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz 

Hier finden Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. 

Gerichtsvereinbarung

 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Behandlungsverträge ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für den Firmensitz in Oberösterreich. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

Ernährungsberatung Klammer
Kirchenplatz 3
4470 Enns

info@klammers.at

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