Individuelle Ernährungsberatung

Je nach deinen individuellen Bedürfnissen und Anliegen versuchen wir die beste Lösung für Dich zu finden.
Terminanfragen können hier ganz schnell gestellt werden!

Die Preise orientieren sich an den Honorarrichtlinien des „Verband der Diätologen“.

Wo?

Die Ernährungsberatung sowie das Personal Training  findet in unserer Praxis in 4470 Enns, Kirchenplatz 3 oder Online per Skype/ Google Meet/ Whats App statt. 

Sonstige Infos:

  • Unsere AGB findest du hier!
  • Zahlungsart
    Bar oder nach Erhalt der Rechnung per Überweisung (Zahlungsziel 7 Tage) 
  • Steuerfrei Steuerbefreiung gem. § 6 Abs 1 Z 19 UStG
  • Fahrtkosten
    Preise exkl. Fahrtkosten
  • Absage
    Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, bitte wir um eine Absage mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail. Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiger Absage muss der versäumte Termin leider zur Gänze in Rechnung gestellt werden. Wir bitten um Verständnis! (Ausnahme: Ein ärztliches Attest bei einer Erkrankung)

Rückerstattung

Gesetzliche Krankenkassen

  • Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen leider keine Rückerstattung des Honorars für Ernährungsberatungen vor.

Private Zusatzkrankenversicherung

  • Bei einer privaten Zusatzkrankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Dazu muss die Honorarrechnung und meist eine Zuweisung für Ernährungsberatung des Hausarztes bei Ihrer Versicherung eingereicht werden.

Selbständige Unternehmer

  • Als selbstständiger Unternehmer erhalten Sie jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVA € 100, u.a. auch für eine Diätberatung.

LKUF Versicherte

Die OÖ Lehrer Kranken und Unfallfürsorge unterstützt auch Ernährungstherapie, welche von DiätologInnen durchgeführt wird.   Die LKUF bezahlt einen freiwilligen Kostenzuschuss von 90 % von € 60,– pro Stunde max. zweimal pro Jahr.

Bedingungen dafür sind:

  • Ärztliche Verordnung mit Zuweisungsdiagnose
  • Beratung und Rechnungsstellung durch freiberufliche DiaetologInnen

Weitere Informationen: www.lkuf.at.

 

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